1. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht berate ich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen rechtlichen Belangen des Arbeitsrechts und führe entsprechende gerichtliche Prozesse. Z.B.
- Kündigung
- Abmahnung
- Prüfung Arbeitsvertrag
- Zeugnis
- Vergütung
2. Im Bereich des Familienrechts – weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei – ist neben der fachlichen Qualifikation und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche die Sensibilität für den familiären und persönlichen Einschnitt Grundlage meiner Tätigkeit und meines Erfolges. Die Tätigkeit bezieht sich z.B. auf:
- Trennung,
- Scheidung,
- Sorgerecht,
- Umgangsrecht,
- Unterhaltsberechnung,
- Vaterschaft usw.
3. Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
- Eigenbedarf,
- Hausordnung,
- Kündigung,
- Mieterhöhung,
- Mietkaution,
- Mietminderung,
- Mietvertrag,
- Wohngeld usw.
4. Verkehrsrecht
- Unfallregulierung mit Versicherungen,
- Bußgeldbescheid,
- Fahrverbot,
- Führerschein,
- Geschwindigkeitsübertretung,
- Schmerzensgeld, jeweils außergerichtlich und gerichtlich
Darüber hinaus bin ich auch im strafrechtlichen Bereich tätig; hier insbesondere im strafrechtlichen Bereich des Verkehrsrechtes. (z.b: Trunkenheitsfahrt; Nötigung, Unfallflucht, Beleidigung usw.)